feel-ok.ch beschreibt verschiedene Aspekte der Gewalt, damit du sie erkennst und erfährst, wie du dich schützen kannst. Denn, egal wer du bist, wo du lebst oder welche Besonderheiten du hast, du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben und dass man dich respektiert, so wie du bist.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeige erstatten», «Warum haben wir Vorurteile?», «Cybermobbing: Das Gesetz», «Cybermobbing: richtig reagieren», «Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht», «Selbstsicheres und freundliches Auftreten, um Konflikte zu entschärfen», «Es braucht Zivilcourage», «Ich werde geschlagen: Was nun?» und «Folgen für Täter*innen».

Gewalt hat viele Gesichter: feel-ok.ch nennt sie beim Namen und gibt dir Rat, auch bei Konflikten, Beleidigungen, Mobbing und körperlichen Angriffen.

Wenn Gewalt schweigend geduldet wird, fühlen sich die Täter*innen sicher. Was dagegen hilft: Die Stille brechen. So kannst du in deiner Schule die Gewalt beenden. Und das sollte man, weil Gewalt nur Verlierer zurück lässt: Die Opfer, die Täter*innen und das soziale Umfeld.

Interaktiv
Webprofis schützen sich gegen Cybermobbing: Bist du ein Webprofi (Test)? Die Freunde*innen sind ein Teil deines Lebens: Tun sie dir gut? Oder bist du in einer Gruppe, die dir schadet (Test)? Wie reagierst du, wenn jemand vor dir ausgegrenzt oder angegriffen wird: Schaust du hin? Oder weg (Test)? Welche Aussagen zu Gewalt des Quiz «Richtig oder Falsch» sind deiner Meinung nach korrekt? Welche stimmen nicht?

Fragen und Antworten Jugendlicher zu Gewalt findest du in «Check Out». Videos, die Jugendliche selbst erstellt haben, findest du in unserer Videoclip-Seite.

Themenübersicht

Mobbing? Beschimpfungen? Körperliche Angriffe? Was auch immer dein Problem ist, du bist nicht allein. Folgende Anlaufstellen helfen dir.

Opferhilfe
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht, was du jetzt machen sollst? Dann bist du bei der Opferhilfe richtig. Infos für junge Menschen findest du auf «Wir sind für dich da».

Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar.

Nützliche Adressen

Tipps gegen Gewalt
Inhalt

Online shoppen und Geld ausgeben: Was ist erlaubt, was nicht...

Daniel muss das Skateboard zurückgeben, weil er keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Hingegen kann Fabio die Smartwatch mit dem eigenen Taschengeld bezahlen und deswegen darf er die Smartwatch behalten. Und Maria muss nicht die überteuerte Rechnung bezahlen (siehe hier die Fragen...)

Der Fall «Daniel»

Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen.Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen. Aus diesem Grund dürfen die Eltern von ihm verlangen, dass er das Skateboard zurückschickt. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Skateboard zurückzunehmen.

Würden die Eltern von Daniel den Vertrag doch akzeptieren, dann haften sie trotzdem nicht für den Kaufpreis. Nur Daniel wäre verpflichtet, das Skateboard mit seinem Geld zu bezahlen.

Denn wenn Minderjährige ein bestimmtes Produkt nicht mit eigenem Geld kaufen, ist der Vertrag nur gültig, wenn die Eltern zustimmen. Eltern, die mit der Handlung ihres Kindes nicht einverstanden sind, müssen daher dessen Vertragspartner (in diesem Fall den Online-Händler) sofort schriftlich darüber informieren.

Der Fall «Fabio»

Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessenAnders sieht es bei Fabio aus. Er kauft die Smartwatch mit seinem Taschengeld. Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessen, auch wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind. Fabio darf seine Smartwatch also behalten.

Alles klar?

 

Maria ist Opfer einer Internetfalle geworden.

Maria ist Opfer einer Internetfalle geworden.Leider versuchen zahlreiche Websites, mit zweifelhaften Methoden Geld abzuzocken. Je besser du informiert bist, umso weniger fällst du darauf herein. Es ist daher wichtig, das Thema zu vertiefen.

Schauen wir uns das Problem von Maria genauer an und was sie dagegen tun kann.

  1. Abonnementsdienst stoppen
    Maria hat irrtümlich einen kostenpflichtigen SMS-Abonnementsdienst aktiviert. Sie kann das Abonnement stoppen, indem sie eine SMS mit dem Text «STOP ALL» an die entsprechende Absenderadresse schickt.

  2. SMS/MMS-Anbieter identifizieren
    Anschliessend sollte Maria herauszufinden, wer für die Servicenummer zuständig ist, um den Vertrag anzufechten. Sunrise (0800 707 200), Swisscom (0800 800 800) und Salt (0800 700 700) bieten telefonische Auskunft (siehe Tel-Nummer in Klammern).  

  3. Vertrag anfechten
    Der nächste Schritt besteht darin, mit eingeschriebenem Brief einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag anzufechten. Das Schreiben sollte im Minimum folgenden Inhalt haben:

    «Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
    Ich bin durch Ihre Website / Ihr Angebot getäuscht worden.
    Deshalb fechte ich einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an.
    Der fragliche Vertrag ist somit unverbindlich.
    »

    Ein einziges Schreiben genügt. Die anschliessende Korrespondenz kann ignoriert werden.

  4. Mobilfunkanbieter informieren
    Vor Ablauf der Frist zur Bezahlung der Handyrechnung sollte Maria eine Kopie des Anfechtungsschreibens ihrer Mobilfunkanbieterin senden und ihr mitteilen, dass sie nicht bereit sei, das SMS-Abonnement zu bezahlen und deshalb nur den unbestrittenen Teil der Handygebühren begleichen werde.

    Die Mobilfunkanbieterin darf in der Folge ihren Anschluss nicht sperren. Sie darf aber den Anschluss zu Mehrwertdiensten (z.B. SMS mit Horoskop, News, Klingeltönen, Spielen…) sperren.

  5. Was, wenn doch keine Einigung möglich ist?
    Falls sich Maria mit ihrer Mobilfunkanbieterin oder dem Anbieter des SMS-Angebots nicht zu einigen vermag, kann sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom) wenden.

    Der ombudscom kommt die Kompetenz zu, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens beizulegen.

    Damit die ombudscom aktiv werden kann, muss Maria dennoch vorgängig einen Einigungsversuch angestrebt haben. Auf der Website der ombudscom ist beschrieben, wie vorzugehen ist. 

Was, wenn es um dich geht?

Auch wenn es dir noch so peinlich ist: Falls du in eine ähnliche Situation gerätst wie Maria, informiere unbedingt deine Eltern oder mindestens eine andere erwachsene Vertrauensperson.

Gemeinsam werdet ihr dem Anbieter des fraglichen SMS/MMS-Mehrwertdienstes schriftlich mitteilen, dass ein allenfalls zustande gekommener Vertrag angefochten wird. Zudem werdet ihr bei deiner Mobilfunkbetreiberin die Rechnung bezüglich des SMS/MMS-Mehrwertdienstes bestreiten.

Danach wirst du eine dicke Haut brauchen, um mögliche Drohbriefe zu ignorieren. Aber dies ist das Beste, was du tun kannst. Zu einer förmlichen Klage gegen dich wird es wohl trotz Drohungen nicht kommen.

Siehe auch:

Ombudscom

Patronat
Autor/-in
Benno Maurer
Revisor/-in
Philippe Barman
Schweiz
Kanton wechseln: AG · BS · BL · BE · FR · GL · GR · LU · SH · SO · SG · TG · VS · ZG · ZH
Fokus
Trans*
Liam (27) erzählt
Trans*

Liam (27) ist Transmann, biologisch eine Frau, aber innerlich ein Mann. Offen spricht er über seine Geschichte...

Test
Glücksspiel
Test

Spielst du gerne um Geld? Spass oder Sucht? Finde es heraus.

Schweiz
Kanton wechseln: AG · BS · BL · BE · FR · GL · GR · LU · SH · SO · SG · TG · VS · ZG · ZH
Fokus
Leben
Suizidgedanken
Leben

Suizidgedanken können gefährlich werden. Erlebst du sie öfters, behalte diese Gedanken nicht für dich.

Test
Der BMI-Rechner
Test

Zu leicht? Zu schwer? Oder doch OK?

Diese Webseite verwendet Cookies

feel-ok.ch ist ein Angebot der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX, das Informationen für Jugendliche und didaktische Instrumente u.a. für Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen und Fachpersonen der Jugendarbeit zu Gesundheitsthemen enthält.

20 Kantone, Gesundheitsförderung Schweiz, das BAG und Stiftungen unterstützen feel-ok.ch.

Cookies werden für die Nutzungsstatistik benötigt. Sie helfen uns, das Angebot deinen Bedürfnissen anzupassen und feel-ok.ch zu finanzieren. Dazu werden einige Cookies von Drittanbietern für das Abspielen von Videos gesetzt.

Bitte alle Cookies akzeptieren

Mit "Alle Cookies akzeptieren" stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Du kannst deine Wahl jederzeit am Ende der Seite ändern oder widerrufen.

Wenn du mehr über unsere Cookies erfahren und/oder deine Einstellungen ändern möchtest, klicke auf "Cookies wählen".

Einstellungen

Cookies sind kleine Textdateien. Laut Gesetz dürfen wir für die Seite erforderliche Cookies auf deinem Gerät speichern, da sonst die Website nicht funktioniert. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.

Zu den externen Anbietern gehören unter anderem YouTube, Vimeo und SRF. Werden diese Cookies blockiert, funktionieren die eingebetteten Dienste nicht mehr. Werden sie zugelassen, kann dies zur Folge haben, dass Personendaten übermittelt werden.

Statistik-Cookies helfen zu verstehen, wie Besucher*innen mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Mit deinem Einverständnis analysieren wir die Nutzung der Website mit Google Analytics.

Guide
Suchbegriff eingeben
Vorschlag aus der Liste wählen