Im Jahr 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Daraufhin trat im Herbst 2024 das neue nationale Tabakproduktegesetz in Kraft.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes erläutert.
Das Gesetz regelt den Verkauf, die Werbung und das Sponsoring sämtlicher nikotinhaltiger Produkte. Dazu gehören Zigaretten, Wasserpfeifen, Snus, Nikotinbeutel, Vapes, Tabakerhitzer, Schnupftabak, Kautabak, Zigarren, Zigarillos und Pfeifen. Auch pflanzliche Produkte zum Erhitzen sowie tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen, wie Gels oder Dampfsteine, fallen darunter.
Ausgenommen vom Verbot sind Nikotinkaugummis und Nikotinsprays.
Der Verkauf nikotinhaltiger Produkte an Personen unter 18 Jahren ist in der Schweiz verboten.
Bereits vor Herbst 2024 war Werbung für Zigaretten, die sich an Minderjährige richtet, sowie Werbung im Radio und Fernsehen untersagt. Dieses Verbot gilt weiterhin und wurde auf die anderen oben genannten nikotinhaltigen Produkte ausgeweitet.
Neu ist die Werbung für nikotinhaltige Produkte wie Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzer an öffentlich zugänglichen Orten, wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, auf Strassen oder Sportplätzen, verboten. Werbung auf privatem Grund ist ebenfalls verboten, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist.
Darüber hinaus betrifft das Verbot Produkte, die funktional mit Nikotinprodukten verbunden sind, wie Pfeifen oder Zigarettenpapier.
Werbung bleibt in der Presse und an Verkaufsstellen erlaubt, sofern sie nicht auf Minderjährige abzielt.
Werbung in der Presse und an Verkaufsstellen ist weiterhin erlaubt, sofern sie sich nicht an Minderjährige richtet. Auch Online-Werbung für Nikotinprodukte ist erlaubt, sofern ein Alterskontrollsystem sicherstellt, dass Minderjährige nicht auf Seiten mit derartiger Werbung zugreifen können.
Seit Herbst 2024 ist es der Nikotinindustrie untersagt, internationale Veranstaltungen oder solche, die sich an Minderjährige richten, zu sponsern.
Die Abgabe von nikotinhaltigen Produkten als Geschenk oder Preis bei Wettbewerben ist seit Herbst 2024 ebenfalls verboten.
Der Schutz vor Passivrauch wurde ausgeweitet: In allen Bereichen, in denen bisher Rauchverbote galten, gelten diese nun auch für erhitzte Tabak- und pflanzliche Produkte, elektronische Zigaretten (Vapes) sowie tabakfreie Wasserpfeifenprodukte.
Umgekehrt dürfen an Orten, an denen Zigarettenrauchen erlaubt ist, auch die anderen nikotinhaltigen Produkte konsumiert werden.
Die Kantone haben das Recht, die beschriebenen Regelungen zu verschärfen.
Die Warnhinweise auf Verpackungen nikotinhaltiger Produkte wurden überarbeitet und mit einem QR-Code zum Rauchstopp ergänzt.
Zudem unterliegen Einweg-E-Zigaretten und nikotinhaltige E-Liquids seit Herbst 2024 einer geringen Tabaksteuer.
Wer früh mit dem Rauchen und mit dem Dampfen beginnt, setzt sich erheblichen Risiken aus: Die Nikotinabhängigkeit kann sich rasch entwickeln und führt häufig zu einem lebenslangen Konsum. Dies schädigt die Gesundheit sowohl kurzfristig als auch langfristig. Daher sieht der Jugendschutz vor, eine Altersgrenze für den Verkauf von nikotinhaltigen Produkten festzulegen.
Die meisten Menschen beginnen zu rauchen und zu dampfen, während sie noch jung sind, weshalb nikotinhaltige Produkte oft als legale Jugenddroge bezeichnet werden.
Der Jugendschutz soll durch eine festgelegte Altersgrenze verhindern, dass Kinder und Jugendliche Nikotinprodukte so einfach wie Kaugummis erwerben können. Gleichzeitig wird dadurch die klare Botschaft vermittelt, dass Rauchen und Dampfen schädlich sind.
Ein Jugendschutz ist aus folgenden Gründen wichtig:
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feel-ok.ch ist ein Angebot der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX, das Informationen für Jugendliche und didaktische Instrumente u.a. für Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen und Fachpersonen der Jugendarbeit zu Gesundheitsthemen enthält.
20 Kantone, Gesundheitsförderung Schweiz, das BAG und Stiftungen unterstützen feel-ok.ch.
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